Zur
Befreiung der Okö-Zulassungssteuer müssen folgende Kriterien erfüllt
werden:
- Sie
können anhand Meldebestätigung Ihres Herkunftslandes nachweisen,
dass Sie mindestens
12 Monate (Anmelde- und Abmeldetag inklusive) in Deutschland oder einem anderen Land gelebt haben.
- Sie
besitzen eine Rechnung oder einen Kaufvertrag mindestens 6 Monate und sind
als Halter ebenso lange im Fahrzeugbrief eingetragen.
- Achtung: Anträge auf Befreiung von der Öko-Zulassungssteuer müssen binnen einer Frist von 30 Tagen (beginnend mit dem Tag der Abmeldung im Herkunftsland) bei der Finanzbehörde eingereicht werden.
Werden
diese Kriterien nicht erfüllt, müssen je nach CO2- Ausstoß pro Kilometer zwischen Null und 14,75% Öko-Zulassungssteuer des aktuellen spanischen Schätzwertes
des Fahrzeuges entrichtet werden.
Die Höhe der Öko-Zulassungssteuer errechnet sich wie folgt:
| CO2- Ausstoß in Gramm/Km |
% des Schätzwertes |
unter 120g |
0 % |
zwischen 120g und 160g |
4,75 % |
zwischen 160g und 200g |
9,75 % |
über 200g |
14,75 % |
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